Fragen & Antworten

Hier finden Sie alles rund um Ihre SCHIRN FREUNDE-Mitgliedschaft. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir beraten Sie gern!

Häufige Fragen

Für SCHIRN FREUNDE und SCHIRN CIRCLE-Mitglieder ist der Eintritt in alle Ausstellungen sowie zu Sonderveranstaltungen, ohne langes Anstehen, frei.

Als Mitglied haben Sie weitere Vorteile:
• Sie genießen freien Eintritt zu allen Ausstellungen der SCHIRN – ohne langes Anstehen.
• Sie erhalten persönliche Einladungen zu den Ausstellungseröffnungen (gültig für zwei Personen).
• Sie nehmen an exklusiven Führungen mit den Kurator*innen der SCHIRN teil.
• Sie genießen Sonderführungen mit Kunstexpert*innen und besondere Veranstaltungen exklusiv für SCHIRN FREUNDE/SCHIRN CIRCLE.
• Sie haben die Möglichkeit, an Kunstreisen teilzunehmen, die von unseren Kurator*innen begleitet werden.
• Sie erhalten regelmäßige Informationen über die Aktivitäten der SCHIRN.
• Sie profitieren außerdem von 10% Ermäßigung auf alle Ausstellungskataloge und Produkte im Shop.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Für Mitglieder ist der Eintritt in alle Ausstellungen sowie zu Sonderveranstaltungen, ohne langes Anstehen, frei. Sie können mit Ihrem Mitgliedsausweis an der Kasse vorbei direkt zur Ausstellung. Ihre Karte wird am Ausstellungseingang gescannt. Sie können die Ausstellungen dabei sooft besuchen, wie Sie möchten.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Alle unsere Mitgliedschaften können auch verschenkt werden. Im Anmeldeformular können Sie die Mitgliedsgruppe auswählen und die Versandart.

Mehr erfahren Sie hier.

Ihre Möglichkeiten als Mitglied sind vielfältig und individuell: Werden Sie Persönliches Mitglied, SCHIRN CIRCLE-Mitglied, Fördermitglied, Firmenmitglied, SCHIRN LIGA-Mitglied oder SCHIRN ZEITGENOSSE.

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Große kulturelle Projekte hängen heute mehr denn je von Menschen ab, die diese Arbeit unterstützen. Sie können der SCHIRN auch eine einmaligen Spende zukommen lassen und so aktuelle Projekte ermöglichen. Spenden bis zu 300 € können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

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